Anspruch eines Bürgen gegen die Bank auf Widerruf von an die Schufa übermittelten Daten : Bundesgerichtshof v.7.7.1983
Eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
336.71 Banken 347.468 Bürgschaft 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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