Anspruch eines Bürgen gegen die Bank auf Widerruf von an die Schufa übermittelten Daten : Bundesgerichtshof v.7.7.1983

Eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:23.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
336.71 Banken
347.468 Bürgschaft
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog