Polizeirechtliche Haftung für Ölunfall : HambOVG v.27.4.1983

Der polizeirechtliche Eigentumsbegriff stimmt mit dem Begriff des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches überein / Massgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob jemand Eigentümer einer die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden Sache ist, ist nicht der Zeitpunkt der Entst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
347.517 Verursacherprinzip
347.513 Schadenersatz
351.777 Wasserschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der polizeirechtliche Eigentumsbegriff stimmt mit dem Begriff des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches überein / Massgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob jemand Eigentümer einer die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden Sache ist, ist nicht der Zeitpunkt der Entstehung der Störung, sondern des polizeilichen Einschreitens.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog