Polizeirechtliche Haftung für Ölunfall : HambOVG v.27.4.1983
Der polizeirechtliche Eigentumsbegriff stimmt mit dem Begriff des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches überein / Massgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob jemand Eigentümer einer die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden Sache ist, ist nicht der Zeitpunkt der Entst...
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Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 24)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Umweltschutz
347.517 Verursacherprinzip 347.513 Schadenersatz 351.777 Wasserschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der polizeirechtliche Eigentumsbegriff stimmt mit dem Begriff des Eigentums im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches überein / Massgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob jemand Eigentümer einer die öffentliche Sicherheit und Ordnung störenden Sache ist, ist nicht der Zeitpunkt der Entstehung der Störung, sondern des polizeilichen Einschreitens. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |