Abschleppkosten, Zurückbehaltungsrecht der Behörde : OVG NW v.26.5.1983

Das Zurückbehaltungsrecht des 24 Abs.3 Satz 3 PolG NW gestattet es, die Herausgabe eines sichergestellten (abgeschleppten) Kraftfahrzeuges von der Bezahlung der Abschleppkosten abhängig zu machen / Die Behörde übt das Zurückbehaltungsrecht durch eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung aus....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 24)
Ort / Verlag / Datum:12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
629.113 Kraftfahrzeuge
656.1 Strassenverkehr
351.81 Verkehrspolizei
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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