Abschleppkosten, Zurückbehaltungsrecht der Behörde : OVG NW v.26.5.1983
Das Zurückbehaltungsrecht des 24 Abs.3 Satz 3 PolG NW gestattet es, die Herausgabe eines sichergestellten (abgeschleppten) Kraftfahrzeuges von der Bezahlung der Abschleppkosten abhängig zu machen / Die Behörde übt das Zurückbehaltungsrecht durch eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung aus....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 24)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.811 Strassenverkehrsordnung
629.113 Kraftfahrzeuge 656.1 Strassenverkehr 351.81 Verkehrspolizei 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.811 Strassenverkehrsordnung | Dokument Nr. A-336029 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |