Unterhaltungslast für unter Denkmalschutz stehende Gebäude bei der Vermögensteuer : Bundesfinanzhof v.15.6.1983

Eine Unterhaltungslast für unter Denkmalschutz stehenden Grundbesitz darf bei der Ermittlung des Gesamtvermögens nur dann als Schuld berücksichtigt werden, wenn für den Grundstückseigentümer eine rechtlich verbindliche Verpflichtung besteht, den Grundbesitz in seinem Zustand zu erhalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:10.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Vermögenssteuer
711.164 Assanierung
351.853 Denkmalschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.2 Vermögenssteuer Dokument Nr. A-335660 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage