Unterhaltungslast für unter Denkmalschutz stehende Gebäude bei der Vermögensteuer : Bundesfinanzhof v.15.6.1983
Eine Unterhaltungslast für unter Denkmalschutz stehenden Grundbesitz darf bei der Ermittlung des Gesamtvermögens nur dann als Schuld berücksichtigt werden, wenn für den Grundstückseigentümer eine rechtlich verbindliche Verpflichtung besteht, den Grundbesitz in seinem Zustand zu erhalten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 34)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Vermögenssteuer
711.164 Assanierung 351.853 Denkmalschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Unterhaltungslast für unter Denkmalschutz stehenden Grundbesitz darf bei der Ermittlung des Gesamtvermögens nur dann als Schuld berücksichtigt werden, wenn für den Grundstückseigentümer eine rechtlich verbindliche Verpflichtung besteht, den Grundbesitz in seinem Zustand zu erhalten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |