Selbsteintrittsrecht des Spediteurs: Haftung des Spediteur-Frachtführers auch während der Nachlagerung : Bundesgerichtshof v.10.2.1983

Der Spediteur, der im Wege des Selbsteintritts Waren im Güterfernverkehr mit eigenen Kraftfahrzeugen befördert, haftet grundsätzlich auch für den während der Nachlagerung eingetretenen Verlust.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:16.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
656.96 Transportgewerbe
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Spediteur, der im Wege des Selbsteintritts Waren im Güterfernverkehr mit eigenen Kraftfahrzeugen befördert, haftet grundsätzlich auch für den während der Nachlagerung eingetretenen Verlust.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog