Selbsteintrittsrecht des Spediteurs: Haftung des Spediteur-Frachtführers auch während der Nachlagerung : Bundesgerichtshof v.10.2.1983
Der Spediteur, der im Wege des Selbsteintritts Waren im Güterfernverkehr mit eigenen Kraftfahrzeugen befördert, haftet grundsätzlich auch für den während der Nachlagerung eingetretenen Verlust.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 50)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
656.96 Transportgewerbe 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Spediteur, der im Wege des Selbsteintritts Waren im Güterfernverkehr mit eigenen Kraftfahrzeugen befördert, haftet grundsätzlich auch für den während der Nachlagerung eingetretenen Verlust. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |