Sozialgerichte: Länder gegen 'bürgerfremde Entwicklung'

Nicht mehr die Bezirksgerichte als erste Instanz zuständig, sondern die Landes-beziehungsweise Kreisgerichte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1984)
Ort / Verlag / Datum:07.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Passive Person:Wallnöfer, Eduard
Haslauer, Wilfried
Klassifikation:347.998 Sozialgerichtsbarkeit
347.97/.99 Gerichtsverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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