Umrechnung eines verglichenen Bruttobetrages auf einen Nettobetrag : ArbG Wien v.22.2.1982

Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Exekutionstitels (Urteil, Vergleich) kann der Dienstnehmer die Frage der Berechtigung der vom Bruttobetrag erfolgten Abzüge nur im Exekutionsverfahren abklären lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:21.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.63 Nettolohn
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Exekutionstitels (Urteil, Vergleich) kann der Dienstnehmer die Frage der Berechtigung der vom Bruttobetrag erfolgten Abzüge nur im Exekutionsverfahren abklären lassen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog