Die Reichweite der Mitbestimmungsrechte nach 87 Abs.1 Nr.2, 3 BetrVG bei Teilzeitbeschäftigten mit variabler Arbeitszeit

Die Festlegung des Arbeitsumfangs ist mitbestimmungsfrei. Die Bandbreitenregelungen können auch arbeitsvertraglich rechtswirksam vereinbart werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 51/52)
VerfasserIn: Schwerdtner, Peter
Ort / Verlag / Datum:23.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Festlegung des Arbeitsumfangs ist mitbestimmungsfrei. Die Bandbreitenregelungen können auch arbeitsvertraglich rechtswirksam vereinbart werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog