Die Verwaltungsverfahrensgemeinschaft

Die Verwaltungsverfahrensgemeinschaft (VG) ist ein vom VfGH eingeführter Begriff, den er bei Verleihung einer schulfesten Stelle für die Summe aller Bewerber, die bereits in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommen wurden, verwendet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 22)
VerfasserIn: Dearing, Elisabeth
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
35.08 Dienst, öffentlicher
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verwaltungsverfahrensgemeinschaft (VG) ist ein vom VfGH eingeführter Begriff, den er bei Verleihung einer schulfesten Stelle für die Summe aller Bewerber, die bereits in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommen wurden, verwendet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog