Unrichtige Angabe in Arbeitsbescheinigung : OGH v.20.9.1983

Aus einer unrichtigen Bescheinigung, die vom Arbeitgeber nachträglich richtiggestellt worden ist, kann der Arbeitnehmer keineswegs Ansprüche auf Kündigungsentschädigung ableiten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:13.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.123 Arbeitspapiere
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aus einer unrichtigen Bescheinigung, die vom Arbeitgeber nachträglich richtiggestellt worden ist, kann der Arbeitnehmer keineswegs Ansprüche auf Kündigungsentschädigung ableiten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog