Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung: Zulässigkeit der Vorauswahl an Hand eines Punkteschemas : Kritische Stellungnahme zum BAG-Urteil v.24.3.1983
Die Verwendung eines Punkteschemas hält das erkennende Gericht für zulässig denn auch das Bundesarbeitsgericht weist in seinem Urteil vom 24.3.1983 darauf hin, dass dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zukommt.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 50)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Verwendung eines Punkteschemas hält das erkennende Gericht für zulässig denn auch das Bundesarbeitsgericht weist in seinem Urteil vom 24.3.1983 darauf hin, dass dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zukommt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |