Lohnfortzahlungsgesetz : Bundesarbeitsgericht v.15.6.1983
Nahauslösungen gehören nicht zum Gesamtverdienst des Arbeiters sie brauchen daher vom Arbeitgeber bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt zu werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 48)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 02.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
331.23 Lohnformen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Nahauslösungen gehören nicht zum Gesamtverdienst des Arbeiters sie brauchen daher vom Arbeitgeber bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt zu werden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |