Entgeltvereinbarung - Motivirrtum : Oberster Gerichtshof v.29.2.1981

Ein allfälliger Irrtum eines Arbeitnehmers über die Höhe des Gebührenanspruches eines Kollegen - wobei der Arbeitnehmer dieselbe Höhe beansprucht - ist mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung und mangels Arglist ein für die Rechtswirksamkeit des Vertrages unbeachtlicher Motivirrtum.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 6)
VerfasserIn: Bernat, Erwin
Ort / Verlag / Datum:12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein allfälliger Irrtum eines Arbeitnehmers über die Höhe des Gebührenanspruches eines Kollegen - wobei der Arbeitnehmer dieselbe Höhe beansprucht - ist mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung und mangels Arglist ein für die Rechtswirksamkeit des Vertrages unbeachtlicher Motivirrtum.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog