Der VfGH zur Zuständigkeit des EA nach 157 Abs.1 Z.2 ArbVG
Es ergibt sich aber aus dem in 157 Abs.1 Z.2 ArbVG einfliessenden Inhalt des 59, dass bei Bestellungsstreitigkeiten nicht nur das Organ, sondern jeder, der zur Wahlanfechtung legitimiert ist, Berechtigter ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1983; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Arbeitsverfassung
347.998.74 Einigungsämter 347.98 Gerichte: Zuständigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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