Der VfGH zur Zuständigkeit des EA nach 157 Abs.1 Z.2 ArbVG

Es ergibt sich aber aus dem in 157 Abs.1 Z.2 ArbVG einfliessenden Inhalt des 59, dass bei Bestellungsstreitigkeiten nicht nur das Organ, sondern jeder, der zur Wahlanfechtung legitimiert ist, Berechtigter ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
347.998.74 Einigungsämter
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ergibt sich aber aus dem in 157 Abs.1 Z.2 ArbVG einfliessenden Inhalt des 59, dass bei Bestellungsstreitigkeiten nicht nur das Organ, sondern jeder, der zur Wahlanfechtung legitimiert ist, Berechtigter ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog