Zeitwidrige Kündigung - Wissenserklärung : Oberster Gerichtshof v.19.1.1982

Eine Kündigungserklärung ist immer so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und nach dem Geschäftszweck bei objektiver Betrachtung verstehen konnte / Wird irrtümlich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist angenommen und erbringt der Dienstnehmer ab dem Zeitpunkt des irrt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 6)
VerfasserIn: Kerschner, Ferdinand
Ort / Verlag / Datum:12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung: Arbeit
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Kündigungserklärung ist immer so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und nach dem Geschäftszweck bei objektiver Betrachtung verstehen konnte / Wird irrtümlich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist angenommen und erbringt der Dienstnehmer ab dem Zeitpunkt des irrtümlich angenommenen Kündigungstermins keine Arbeitsleistungen mehr, so hat er keinen Ersatzanspruch nach 29 AngG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog