Zeitwidrige Kündigung - Wissenserklärung : Oberster Gerichtshof v.19.1.1982
Eine Kündigungserklärung ist immer so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und nach dem Geschäftszweck bei objektiver Betrachtung verstehen konnte / Wird irrtümlich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist angenommen und erbringt der Dienstnehmer ab dem Zeitpunkt des irrt...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1983; Nr 6)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung: Arbeit 347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine Kündigungserklärung ist immer so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und nach dem Geschäftszweck bei objektiver Betrachtung verstehen konnte / Wird irrtümlich eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist angenommen und erbringt der Dienstnehmer ab dem Zeitpunkt des irrtümlich angenommenen Kündigungstermins keine Arbeitsleistungen mehr, so hat er keinen Ersatzanspruch nach 29 AngG. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |