Hainburg nur mit Naturschutz : Haiden sagt genaue Beachtung aller Gutachten zu. Heilquellen müssen sauber bleiben. Noch kein grünes Licht
Die Erklärung wird lediglich ein beschleunigtes Verfahren im Hinblick auf die zivilrechtlichen Ansprüche der Anrainer gewährleisten, dann ist die niederösterreichische Landesregierung als Naturschutzbehörde am Zug.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Haiden, Günter
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Klassifikation: | 621.311 Kraftwerke
502.6 Landschaftsschutz 351.853 Naturschutz, öffentlicher 615.79 Heilbäder 353.9 Landesregierung 351.79 Wasserrecht 354.83 Bundesministerium für Land-und Forstwirtschaft |
Region: | Österreich
Niederösterreich |
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 621.311 Kraftwerke | Dokument Nr. A-330463 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |