Landarbeiter wählen für die 'Kammer der Kuriositäten'

Zweimal schon in der Geschichte der Zweiten Republik sorgte der Verfassungsgerichtshof dafür, dass die in die steirische Landarbeiterkammer berufenen Mandatare ihre Arbeit nicht aufnehmen müssten. 1963 und 1978 wurden die Kammerwahlen im nachhinein jeweils für ungültig erklärt. Wenn die knapp 10.000...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kleine Zeitung Graz (1983)
VerfasserIn: Kogler, Günther
Ort / Verlag / Datum:10.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:331 Landarbeiterkammern: Wahlen
342.8 Wahlrecht
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
Steiermark
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zweimal schon in der Geschichte der Zweiten Republik sorgte der Verfassungsgerichtshof dafür, dass die in die steirische Landarbeiterkammer berufenen Mandatare ihre Arbeit nicht aufnehmen müssten. 1963 und 1978 wurden die Kammerwahlen im nachhinein jeweils für ungültig erklärt. Wenn die knapp 10.000 wahlberechtigten Landarbeiter an diesem Sonntag erneut zu den Urnen schreiten, stehen die Chancen für eine künftige geregelte Arbeit der 35 Kammermandatare gut. Spät aber doch wurden die strittigen Punkte bereinigt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog