Ungerechtfertigte Entlassung bei nachträglicher, medizinischer Rechtfertigung einer zunächst grundlosen Arbeitsverweigerung : AG Wien v.16.11.1983

Auch wenn ein Arbeitnehmer beim Weggehen keine Krankheit behauptet hat, sich aber nachmittags telefonisch krank meldet, ergibt sich rechtlich, dass der Arbeitnehmer am Nachmittag wegen festgestellter Arbeitsunfähigkeit der Arbeit fernbleiben durfte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:02.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand Dokument Nr. A-329054 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage