Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen

Angesichts des Evokationsrechts der Staatsanwaltschaft nach 386 Abs.4 Satz 2 AO wird die Möglichkeit der Kompetenzüberschreitung durch die Staatsanwaltschaft rundweg bestritten / Meines Erachtens kann dem nicht gefolgt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 33)
VerfasserIn: Bilsdorfer, Peter
Ort / Verlag / Datum:30.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.07 Finanzverwaltung
351.713 Abgabenordnung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Angesichts des Evokationsrechts der Staatsanwaltschaft nach 386 Abs.4 Satz 2 AO wird die Möglichkeit der Kompetenzüberschreitung durch die Staatsanwaltschaft rundweg bestritten / Meines Erachtens kann dem nicht gefolgt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog