Voraussetzungen für Entlassung eines Lehrlings wegen Pflichtverletzung : OGH v.31.5.1983

Gemäss 15 Abs.3 lit. c BAG liegt ein Entlassungsgrund vor, wenn der Lehrling trotz wiederholter Ermahnungen die ihm obliegenden Pflichten verletzt oder vernachlässigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:29.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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