Ost-West-Gefälle

Von den Freiheitsstrafen wurden bim OLG Wien 61,6 Prozent bedingt nachgesehen, beim OLG Linz nur 55,4 Prozent und beim OLG Innsbruck gar nur 38,5 Prozent.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1983)
Ort / Verlag / Datum:29.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.24/.29 Strafen
343.26 Freiheitsstrafe
343.271 Geldstrafe
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Von den Freiheitsstrafen wurden bim OLG Wien 61,6 Prozent bedingt nachgesehen, beim OLG Linz nur 55,4 Prozent und beim OLG Innsbruck gar nur 38,5 Prozent.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog