Entschädigung bei Wettbewerbsverbot : Arbeitserlaubnis

Führt eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag nach dem Ausscheiden aus der Firma zu einer Zwangspause ,muss die alte Firma zahlen. Ganz untätig brauchen solche Arbeitskräfte aber nicht zu bleiben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1983; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein