Entschädigung bei Wettbewerbsverbot : Arbeitserlaubnis

Führt eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag nach dem Ausscheiden aus der Firma zu einer Zwangspause ,muss die alte Firma zahlen. Ganz untätig brauchen solche Arbeitskräfte aber nicht zu bleiben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1983; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Führt eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag nach dem Ausscheiden aus der Firma zu einer Zwangspause ,muss die alte Firma zahlen. Ganz untätig brauchen solche Arbeitskräfte aber nicht zu bleiben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog