Entschädigung bei Wettbewerbsverbot : Arbeitserlaubnis
Führt eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag nach dem Ausscheiden aus der Firma zu einer Zwangspause ,muss die alte Firma zahlen. Ganz untätig brauchen solche Arbeitskräfte aber nicht zu bleiben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Capital (1983; Nr 11)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Führt eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag nach dem Ausscheiden aus der Firma zu einer Zwangspause ,muss die alte Firma zahlen. Ganz untätig brauchen solche Arbeitskräfte aber nicht zu bleiben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |