Rückforderung von Dienstbezügen, Verjährung : BVerwG v.25.11.1982

Der Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge (12 Abs.2 BBesG) verjährt in dreissig Jahren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.439 Verjährung
35.087.4 Beamte: Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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