Rückforderung von Versorgungsbezügen : VGH Baden-Württemberg v.29.9.1982
Bei Überzahlungen die nicht auf Veränderungen des 'Verwendungseinkommens' beruhen und überdies von der zahlenden Behörde hätten vermieden werden können, besteht keine sachliche Rechtfertigung für die Annahme eines immanenten Vorbehalts.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.087.43 Beamte: Pension
331.2 Gehälter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei Überzahlungen die nicht auf Veränderungen des 'Verwendungseinkommens' beruhen und überdies von der zahlenden Behörde hätten vermieden werden können, besteht keine sachliche Rechtfertigung für die Annahme eines immanenten Vorbehalts. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |