Mietzahlungen eines versetzten ledigen Atbeitnehmers : BFH v.11.3.1983
Ein lediger Arbeitnehmer ohne doppelte Haushaltsführung, der nach einer beruflich veranlassten Versetzung seine Wohnung am bisherigen Beschäftigungsort beibehält, kann Aufwendungen für die Unterkunft am neuen Beschäftigungsort auch nicht für eine Übergangszeit absetzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 45)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Lohnsteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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