Mietzahlungen eines versetzten ledigen Atbeitnehmers : BFH v.11.3.1983

Ein lediger Arbeitnehmer ohne doppelte Haushaltsführung, der nach einer beruflich veranlassten Versetzung seine Wohnung am bisherigen Beschäftigungsort beibehält, kann Aufwendungen für die Unterkunft am neuen Beschäftigungsort auch nicht für eine Übergangszeit absetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 45)
Ort / Verlag / Datum:11.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Lohnsteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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