Mietzahlungen eines versetzten ledigen Atbeitnehmers : BFH v.11.3.1983
Ein lediger Arbeitnehmer ohne doppelte Haushaltsführung, der nach einer beruflich veranlassten Versetzung seine Wohnung am bisherigen Beschäftigungsort beibehält, kann Aufwendungen für die Unterkunft am neuen Beschäftigungsort auch nicht für eine Übergangszeit absetzen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 45)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Lohnsteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Lohnsteuer | Dokument Nr. A-326757 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |