Copyshop muss auf fremde Urheberrechte hinweisen

Wer einen Kopierladen betreibt, ist verpflichtet, seine Kunden durch einen deutlich sichtbaren Aushang auf die Beachtung fremder Urheberrechte hinzuweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Börsenblatt (1983; Nr 87)
Ort / Verlag / Datum:01.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-326312 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage