Klarheit - bitte bald
Die Frau hat den Anspruch auf ihre Witwenpension nicht nur so nebenbei erworben, sondern durch eine ganz konkrete Arbeit: Haushaltsführung und Kindererziehung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Kronen Zeitung (1983)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 16.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.46 Witwenpension 368.02 Versicherungsrecht 396.5 Frauenarbeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Frau hat den Anspruch auf ihre Witwenpension nicht nur so nebenbei erworben, sondern durch eine ganz konkrete Arbeit: Haushaltsführung und Kindererziehung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |