Klarheit - bitte bald

Die Frau hat den Anspruch auf ihre Witwenpension nicht nur so nebenbei erworben, sondern durch eine ganz konkrete Arbeit: Haushaltsführung und Kindererziehung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1983)
VerfasserIn: Deissen, Eva
Ort / Verlag / Datum:16.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.46 Witwenpension
368.02 Versicherungsrecht
396.5 Frauenarbeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Frau hat den Anspruch auf ihre Witwenpension nicht nur so nebenbei erworben, sondern durch eine ganz konkrete Arbeit: Haushaltsführung und Kindererziehung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog