Berücksichtigung von Unfallrechten bei betrieblichen Gesamtversorgungssystemen : Bundesarbeitsgericht v.19.7.1983
Die Zusage einer Betriebsrente auf der Grundlage eines Gesamtversorgungssystems kann die Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung vorsehen / Hingegen dürfen Unfallrenten nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie dem Ausgleich der unfallbedingten Verdienstminderung dienen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.41 Unfallversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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