Berücksichtigung von Unfallrechten bei betrieblichen Gesamtversorgungssystemen : Bundesarbeitsgericht v.19.7.1983

Die Zusage einer Betriebsrente auf der Grundlage eines Gesamtversorgungssystems kann die Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung vorsehen / Hingegen dürfen Unfallrenten nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie dem Ausgleich der unfallbedingten Verdienstminderung dienen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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