Berücksichtigung von Unfallrechten bei betrieblichen Gesamtversorgungssystemen : Bundesarbeitsgericht v.19.7.1983

Die Zusage einer Betriebsrente auf der Grundlage eines Gesamtversorgungssystems kann die Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung vorsehen / Hingegen dürfen Unfallrenten nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie dem Ausgleich der unfallbedingten Verdienstminderung dienen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-321592 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage