Rechtsfragen durch 'Bankomat'-Karte : Salzburger Jugendschöffengericht entschied in 'juristischem Neuland' - Rechtsmeinung

Missbräuchliche Verwendung einer 'Bankomat'-Karte / Das Gericht qualifizierte das Delikt als schweren Diebstahl durch Einbruch zum Schaden der Bank.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1983)
Ort / Verlag / Datum:27.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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