Berührt ein Streik bei Zeitungen das Informationsrecht der Bürger? : Eine Presserechtstagung in Osnabrück

Es werden für den Fall einer Abwehr-Aussperrung gegen Schwerpunktstreiks numerisch strenge Regeln aufgestellt / Streiken 25 Prozent der Arbeitnehmer im jeweiligen Tarifgebiet, so dürfen die Arbeitgeber gleichfalls 25 Prozent der Arbeitnehmer aussperren. Streiken aber mehr als 25 Prozent, verringert...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1983)
VerfasserIn: Fromme, Friedrich Karl
Ort / Verlag / Datum:17.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.751 Presserecht
331.895 Aussperrung
351.83 Streikrecht
323.232 Information, politische
34.038 Rechtsprechung
347.96:061.3 Juristentagung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es werden für den Fall einer Abwehr-Aussperrung gegen Schwerpunktstreiks numerisch strenge Regeln aufgestellt / Streiken 25 Prozent der Arbeitnehmer im jeweiligen Tarifgebiet, so dürfen die Arbeitgeber gleichfalls 25 Prozent der Arbeitnehmer aussperren. Streiken aber mehr als 25 Prozent, verringert sich die den Arbeitgebern zustehende Aussperrungsquote entsprechend, weil das Bundesarbeitsgericht eine absolute Aussperrungsquote von 50 Prozent festgelegt hat.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog