Die Zuständigkeit der Gerichte für Klagen der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung von Aufführungsentgelten

51 Abs.2 Z.10 JN erfasst nur solche Urheberrechtsansprüche, die sich unmittelbar und ausschliesslich auf das UrhG stützten / Auf (Gesamt-oder Einzel-) Verträgen beruhende Ansprüche der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung des Entgeltes für Aufführungen und Sendungen gegen den Veranstalter hingegen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Blätter (1983; Nr 4)
VerfasserIn: Fasching, Hans W
Ort / Verlag / Datum:07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
792 Theater
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.78 Urheberrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung Dokument Nr. A-315007 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage