Die Zuständigkeit der Gerichte für Klagen der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung von Aufführungsentgelten

51 Abs.2 Z.10 JN erfasst nur solche Urheberrechtsansprüche, die sich unmittelbar und ausschliesslich auf das UrhG stützten / Auf (Gesamt-oder Einzel-) Verträgen beruhende Ansprüche der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung des Entgeltes für Aufführungen und Sendungen gegen den Veranstalter hingegen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Blätter (1983; Nr 4)
VerfasserIn: Fasching, Hans W
Ort / Verlag / Datum:07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
792 Theater
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.78 Urheberrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:51 Abs.2 Z.10 JN erfasst nur solche Urheberrechtsansprüche, die sich unmittelbar und ausschliesslich auf das UrhG stützten / Auf (Gesamt-oder Einzel-) Verträgen beruhende Ansprüche der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung des Entgeltes für Aufführungen und Sendungen gegen den Veranstalter hingegen gehören vor die allgemeinen Zivilgerichte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog