Die Zuständigkeit der Gerichte für Klagen der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung von Aufführungsentgelten
51 Abs.2 Z.10 JN erfasst nur solche Urheberrechtsansprüche, die sich unmittelbar und ausschliesslich auf das UrhG stützten / Auf (Gesamt-oder Einzel-) Verträgen beruhende Ansprüche der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung des Entgeltes für Aufführungen und Sendungen gegen den Veranstalter hingegen...
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Veröffentlicht in: | Österr Blätter (1983; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
792 Theater 347.98 Gerichte: Zuständigkeit 347.78 Urheberrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 51 Abs.2 Z.10 JN erfasst nur solche Urheberrechtsansprüche, die sich unmittelbar und ausschliesslich auf das UrhG stützten / Auf (Gesamt-oder Einzel-) Verträgen beruhende Ansprüche der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung des Entgeltes für Aufführungen und Sendungen gegen den Veranstalter hingegen gehören vor die allgemeinen Zivilgerichte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |