Abschluss des Lehrvertrages : Oberster Gerichtshof v.4.11.1980
Die Vertragsteile dürfen bei Abschluss des Lehrvertrages dessen Dauer nicht willkürlich festsetzen, sondern sind an die noch offene jeweilige Lehrzeitdauer gebunden / Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, in den Fällen des 13 Abs.3 BAG über den darnach auf die volle Lehrzeit fehlenden Zeitraum entwe...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1983; Nr 4/5)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Vertragsteile dürfen bei Abschluss des Lehrvertrages dessen Dauer nicht willkürlich festsetzen, sondern sind an die noch offene jeweilige Lehrzeitdauer gebunden / Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, in den Fällen des 13 Abs.3 BAG über den darnach auf die volle Lehrzeit fehlenden Zeitraum entweder einen neuen Lehrvertrag abzuschliessen oder den bestehenden im Sinne einer entsprechenden Verlängerung zu ergänzen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |