Abschluss des Lehrvertrages : Oberster Gerichtshof v.4.11.1980

Die Vertragsteile dürfen bei Abschluss des Lehrvertrages dessen Dauer nicht willkürlich festsetzen, sondern sind an die noch offene jeweilige Lehrzeitdauer gebunden / Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, in den Fällen des 13 Abs.3 BAG über den darnach auf die volle Lehrzeit fehlenden Zeitraum entwe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 4/5)
VerfasserIn: Hackl, Karl
Ort / Verlag / Datum:10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Vertragsteile dürfen bei Abschluss des Lehrvertrages dessen Dauer nicht willkürlich festsetzen, sondern sind an die noch offene jeweilige Lehrzeitdauer gebunden / Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, in den Fällen des 13 Abs.3 BAG über den darnach auf die volle Lehrzeit fehlenden Zeitraum entweder einen neuen Lehrvertrag abzuschliessen oder den bestehenden im Sinne einer entsprechenden Verlängerung zu ergänzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog