Rechtspolitische Grundfragen zu Ehe und eheähnlicher Partnerschaft - am Beispiel des Vermögensrechtes
Ergebnis ist u. a. die Tendenzaussage, dass insgesamt Vermögensausgleichsansprüche nach Scheitern zurückzudrängen sind, aber dass zugleich der Konfliktlösungstyp der Hausratsverordnung für einen geeigneten Bereich auszubauen ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1983; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.628 Lebensgemeinschaft
347.627 Ehescheidung 347.62 Eherecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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