Keine Begründung tariflicher Ansprüche durch einen Vorvertrag der Tarifvertragsparteien, der erst der späteren Normensetzung dienen soll : Bundesarbeitsgericht v.26.1.1983
Befugnis der Tarifvertragsparteien, Rechtsansprüche zugunsten ihrer Mitglieder durch einen Vertrag zugunsten Dritter zu begründen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 40)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivverträge
342.728 Koalitionsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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