Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten : Bundesarbeitsgericht v.22.2.1983
Bedingen organisatorische oder technische Gründe, dass Arbeitnehmer in einem Rechenzentrum über das Schichtende hinaus arbeiten, so ist diese Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig, auch dann, wenn jeweils nur ein Arbeitnehmer länger arbeiten muss / Wenn ein grober Verstoss des Arbeitgebers gegen seine...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 27)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bedingen organisatorische oder technische Gründe, dass Arbeitnehmer in einem Rechenzentrum über das Schichtende hinaus arbeiten, so ist diese Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig, auch dann, wenn jeweils nur ein Arbeitnehmer länger arbeiten muss / Wenn ein grober Verstoss des Arbeitgebers gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz vorliegt, kann der Betriebsrat die Unterlassung solcher mitbestimmungswidriger Handlungen des Arbeitgebers verlangen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |