Voraussetzung einer Dienstreise : OGH v.23.11.1982

Entscheidend ist, dass der regelmässige Mittelpunkt seines tatsächlichen Tätigwerdens, der mit dem Betriebsort des Unternehmens, bei welchem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, nicht zusammenfallen muss. Liegt die tatsächliche ständige Arbeitsstelle ausserhalb des Arbeitsortes, dann ist die regelmässi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 40)
Ort / Verlag / Datum:05.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreisen
331.227.422 Reisekosten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.82F Dienstreisen Dokument Nr. A-312695 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage