Erhebliche Ehrverletzung : OGH v.14.9.1982

Eine an sich erhebliche Ehrverletzung stellt keinen Entlassungsgrund dar, wenn besondere Umstände sie im Einzelfall als noch entschuldbar erscheinen lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 40)
Ort / Verlag / Datum:05.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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