Erhebliche Ehrverletzung : OGH v.14.9.1982

Eine an sich erhebliche Ehrverletzung stellt keinen Entlassungsgrund dar, wenn besondere Umstände sie im Einzelfall als noch entschuldbar erscheinen lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 40)
Ort / Verlag / Datum:05.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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