Grundsätzlich keine Eigenhaftung des Angestellten eines Handelsgeschäfts für Verschulden bei Vertragsschluss : Bundesgerichtshof v.4.7.1983
Der Angestellte eines Handelsgeschäfts kann wegen der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen in aller Regel persönlich nicht in Anspruch genommen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 39)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht 347.56 Haftpflicht, berufliche 381.26 Handelsvertreter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Der Betrieb (1983; Nr 39)
Der Betrieb (1983; Nr 39)