Der Stand der Persönlichkeitsrechte in Österreich

Die überwiegende Meinung geht dahin, dass es sich bei den Persönlichkeitsrechten um subjektive und absolute Rechte handelt und das der 16 ABGB diesbezüglich eine normative Anordnung enthält.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 16)
VerfasserIn: Edlbacher, Oskar
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Persönlichkeitsrecht
34(091) Rechtsgeschichte
342.7 Grundrechte
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die überwiegende Meinung geht dahin, dass es sich bei den Persönlichkeitsrechten um subjektive und absolute Rechte handelt und das der 16 ABGB diesbezüglich eine normative Anordnung enthält.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog