Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats gem. 80 Abs.1 S.2 BetrVG: Keine Beschränkung durch 23 Abs.3 BetrVG : Bundesarbeitsgericht v.17.5.1983

Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Geld oder Sachen, zur Vorlage von Unterlagen oder zur Unterrichtung des Betriebsrates normieren, gewähren diesem gleichzeitig einen Anspruch auf Erfüllung dieser Verpflichtungen. Ein Antrag des Bet...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 37)
Ort / Verlag / Datum:16.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
65.012.45 Information, betriebliche
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Geld oder Sachen, zur Vorlage von Unterlagen oder zur Unterrichtung des Betriebsrates normieren, gewähren diesem gleichzeitig einen Anspruch auf Erfüllung dieser Verpflichtungen. Ein Antrag des Betriebsrates auf Feststellung seiner Rechte hinsichtlich künftiger Massnahmen des Arbeitgebers mit dem dem Arbeitgeber aufgegeben werden soll, den Betriebsrat über künftige 'Informations-und Bildungsveranstaltungen' zu unterrichten, mangelt dieser Bestimmtheit und ist daher unzulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog