Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats gem. 80 Abs.1 S.2 BetrVG: Keine Beschränkung durch 23 Abs.3 BetrVG : Bundesarbeitsgericht v.17.5.1983
Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Geld oder Sachen, zur Vorlage von Unterlagen oder zur Unterrichtung des Betriebsrates normieren, gewähren diesem gleichzeitig einen Anspruch auf Erfüllung dieser Verpflichtungen. Ein Antrag des Bet...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 37)
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Ort / Verlag / Datum: | 16.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
65.012.45 Information, betriebliche 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, die eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Geld oder Sachen, zur Vorlage von Unterlagen oder zur Unterrichtung des Betriebsrates normieren, gewähren diesem gleichzeitig einen Anspruch auf Erfüllung dieser Verpflichtungen. Ein Antrag des Betriebsrates auf Feststellung seiner Rechte hinsichtlich künftiger Massnahmen des Arbeitgebers mit dem dem Arbeitgeber aufgegeben werden soll, den Betriebsrat über künftige 'Informations-und Bildungsveranstaltungen' zu unterrichten, mangelt dieser Bestimmtheit und ist daher unzulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |