Klage auf Unterlassung kreditschädigender Äusserungen : OGH v.8.3.1983 / LG Innsbruck v.13.9.1982

Unter den Begriff des 'Verbreitens' fällt jede Mitteilung einer Tatsache, auch wenn diese nur an eine einzige Person weitergegeben wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:06.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
347.513 Schadenersatz
381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Unter den Begriff des 'Verbreitens' fällt jede Mitteilung einer Tatsache, auch wenn diese nur an eine einzige Person weitergegeben wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog