Klage auf Unterlassung kreditschädigender Äusserungen : OGH v.8.3.1983 / LG Innsbruck v.13.9.1982
Unter den Begriff des 'Verbreitens' fällt jede Mitteilung einer Tatsache, auch wenn diese nur an eine einzige Person weitergegeben wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
347.513 Schadenersatz 381.26 Handelsvertreter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unter den Begriff des 'Verbreitens' fällt jede Mitteilung einer Tatsache, auch wenn diese nur an eine einzige Person weitergegeben wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |